Überstundenrechner
Überstunden, Stundenlohn
- Normalstunden
- 40:00 → 720,00 €
- Überstunden
- 8:00 × 1,25 → 180,00 €
- Lohn für Überstunden
- 180,00 €
Grundlage: Monatslohn = Stundenlohn × Wochenstunden × 13 ÷ 3 (≈ 4,33 Wochen); Mindestlohn 13,90 € ab 2026 · Aktualisiert 21.10.2026
Stundenlohn (oder Monatslohn) und Wochenstunden eintragen: Der Rechner trennt Soll- und Überstunden und rechnet den Lohn mit Zuschlag.
So nutzen Sie den Überstundenrechner
- Stundenlohn eingeben – oder unten den Monatslohn, dann wird der Stundenlohn errechnet.
- Arbeitsstunden der Woche eintragen (z. B. 45 oder 44:30).
- Den Faktor anpassen: 1,25 für 25 % Zuschlag, 1 ohne Zuschlag.
Überstunden berechnen
Überstunden = gearbeitete Stunden − Sollstunden. Bei 45 Stunden und 40 Sollstunden sind es 5 Überstunden. Mit 20 € Stundenlohn und 25 % Zuschlag: 40 × 20 € + 5 × 25 € = 925,00 €.
Gibt es einen gesetzlichen Überstundenzuschlag?
Nein. Das Arbeitszeitgesetz begrenzt nur die Arbeitszeit. Ob Überstunden bezahlt, mit Zuschlag vergütet oder per Freizeit ausgeglichen werden, regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Üblich sind 25 % Zuschlag, an Sonn- und Feiertagen mehr.
Stundenlohn aus dem Monatslohn
Monatslohn ÷ (Wochenstunden × 13 ÷ 3). Bei 40 Stunden sind das 173,33 Stunden im Monat: 3.000 € ÷ 173,33 = 17,31 € pro Stunde.
Häufige Fragen
Wie viele Überstunden sind erlaubt?
Das ArbZG erlaubt bis 10 Stunden pro Werktag, wenn im Schnitt von 6 Monaten 8 Stunden nicht überschritten werden.
Wie berechne ich Überstunden im Monat?
Tragen Sie die Zeiten in den Stundenzettel ein oder addieren Sie die Wochenwerte mit dem Zeitrechner.
Weitere Zeitrechner
Die Ergebnisse rechnen mit den eingegebenen Zeiten. Lohnangaben sind Bruttowerte; maßgeblich sind Ihr Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und das Gesetz.